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Förderung von Photovoltaikanlagen

 Solaranlagen zur Stromerzeugung ermöglichen es jedem, als "Stromversorger" tätig zu werden. Die Anlagen können auf Häuserdächern und Fassaden, an öffentlichen Gebäuden, Hallendächern, Lärmschutzwänden etc. installiert werden und "Grünen Strom" ins öffentliche Netz einspeisen. Rahmenbedingungen hierfür liefert das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).

Darüber hinaus stellen das Land über das Förderprogramm progres.nrw und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bereit.

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Förderung thermischer Solaranlagen

 Solarkollektoranlagen sind entweder beim BAFA oder bei der KfW im Rahmen dieses Programms förderfähig. Die Abgrenzung erfolgt über die Größe der Anlage. Vom BAFA werden Anlagen gefördert, deren Bruttokollektorfläche weniger oder gleich 40 m² beträgt. Die KfW fördert Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche über 40 m².

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