Solaranlagen zur Stromerzeugung ermöglichen es jedem, als "Stromversorger" tätig zu werden. Die Anlagen können auf Häuserdächern und Fassaden, an öffentlichen Gebäuden, Hallendächern, Lärmschutzwänden etc. installiert werden und "Grünen Strom" ins öffentliche Netz einspeisen. Rahmenbedingungen hierfür liefert das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).
Darüber hinaus stellen das Land über das Förderprogramm progres.nrw und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bereit. Mehr Informationen
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